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   BAG, 12.03.1986 - 7 AZR 469/81   

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BAG, 12.03.1986 - 7 AZR 469/81 (https://dejure.org/1986,21490)
BAG, Entscheidung vom 12.03.1986 - 7 AZR 469/81 (https://dejure.org/1986,21490)
BAG, Entscheidung vom 12. März 1986 - 7 AZR 469/81 (https://dejure.org/1986,21490)
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (21)

  • BAG, 06.06.1984 - 7 AZR 456/82

    Ordentliche Kündigung eines im Angestelltenverhältnis beschäftigten

    Auszug aus BAG, 12.03.1986 - 7 AZR 469/81
    Wegen eines außerdienstlichen Verhaltens, wozu auch eine außerhalb des dienstlichen Aufgabenbereichs ausgeübte politische Betätigung für eine verfassungsfeindliche Partei oder Organisation gehört, ist eine ordentliche Kündigung nur dann sozial gerechtfertigt, wenn das ArbeitsVerhältnis konkret berührt wird, sei es im Leistungsbereich, im Bereich der betrieblichen bzw. dienststellenbezogenen Verbundenheit aller Mitarbeiter, im personellen Vertrauensbereich oder im Unternehmensbereich bzw. im behördlichen Aufgabenbereich (vgl. Urteil des Senats vom 6. Juni 1984 - 7 AZR 456/82 - AP Nr. 11 zu § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung, unter II 2 b der Gründe).

    § 2 Abs. 1 der Arbeitsordnung sowie die gleichlautende Bestimmung des ab 1. September 1978 geltenden § 4 a Abs. 1 TV Arb können ebenso wie § 8 Abs. 1 Satz 2 BAT und § 8 Abs. 1 Satz 2 MTA-BA (hierzu Senatsurteil vom 6. Juni 1984, aaO, unter II 2 a cc der Gründe) mit ihrer allgemein gehaltenen Formulierung nicht dahin verstanden werden, daß allen Arbeitnehmern der Beklagten ohne Bezug zu der jeweils auszuübenden Tätigkeit eine dem Beamten vergleichbare gesteigerte politische Treuepflicht obliegt.

    Das vom Kläger zu erwartende Maß an politischer Treuepflicht ergibt sich daher aus seiner Stellung und dem Aufgabenkreis, den er als Fernmeldehandwerker bei der Beklagten wahrzunehmen hat (vgl. BAG Urteil vom 31. März 1976 - 5 AZR 104/74 - BAG 28, 62, 70 f. = AP Nr. 2 zu Art. 33 Abs. 2 GG, unter III 1 d der Gründe; BAG Urteil vom 6. Februar 1980 - 5 AZR 848/77 - AP Nr. 5 zu Art. 33 Abs. 2 GG, unter II 1 b der Gründe; BAG Urteil vom 29. Juli 1982 - 2 AZR 1093/79 - BAG 39, 235, 253 = AP Nr. 17 aaO, unter B IV 2 c der Gründe; Senatsurteil vom 6. Juni 1984, aaO, unter II 2 a cc der Gründe).

    Dem kommt aber für die Zumessung der politischen Treuepflicht keine entscheidende Bedeutung zu (vgl. Senatsurteil vom 6. Juni 1984, aaO, unter II 2 a dd der Gründe).

  • BAG, 27.02.1985 - GS 1/84

    Anspruch des Arbeitnehmers auf Weiterbeschäftigung während der Dauer des

    Auszug aus BAG, 12.03.1986 - 7 AZR 469/81
    Da die Kündigung der Beklagten vom 13- Juli 1979 mangels Vorliegens von Verhaltens- oder personenbedingten Kündigungsgründen i. S. des § 1 Abs. 2 KSchG das Arbeitsverhältnis nicht aufgelöst hat und ein anderer Beendigungstatbestand zwischen den Parteien nicht in Streit war, hat das Landesarbeitsgericht auch dem Antrag des Klägers, ihn bis zum rechtskräftigen Abschluß des Rechtsstreits zu den bisherigen Arbeitsbedingungen weiterzubeschäftigen, zu Recht stattgegeben (vgl. Beschluß des Großen Senats vom 27. Februar 1985 - GS 1/84 - zur Veröffentlichung vor gesehen, unter C II, insbesondere 3 c, der Gründe).
  • BAG, 26.10.1978 - 2 AZR 24/77

    Kündigung bei Beeinträchtigung der Sicherheitsinteressen des Unternehmens

    Auszug aus BAG, 12.03.1986 - 7 AZR 469/81
    Die Eignung des Klägers ist auch nicht wegen Sicherheitsbedenken ausgeschlossen, da es insoweit an einem schlüssigen Vortrag seitens der darlegungsbelasteten Beklagten fehlt, worauf das Landesarbeitsgericht zu Recht hingewiesen hat (zum Umfang der Darlegungslast des Arbeitgebers bei einer auf Sicherheitsbedenken gestützten Kündigung vgl. BAG Urteil vom 26. Oktober 1978 - 2 AZR 24/77 - AP Nr. 1 zu § 1 KSchG 1969 Sicherheitsbedenken).
  • BAG, 15.07.1982 - 2 AZR 887/79

    Lehramt - Bewerber - Mitgliedschaft - Verfassungstreue

    Auszug aus BAG, 12.03.1986 - 7 AZR 469/81
    Die Mitgliedschaft in der verfassungsfeindlichen Organisation und "einfache" Aktivitäten für diese erlauben insoweit keine zwingenden Schlüsse auf einen unbehebbaren Eignungsmangel (vgl. auch für die gesteigerte politische Treuepflicht BAG Urteil vom 19. März 1980 - 5 AZR 794/78 - AP Nr. 8 zu Art. 33 Abs. 2 GG, unter IV 2 der Gründe; BAG Urteil vom 15. Juli 1982 - 2 AZR 887/79 - BAG 39, 18O, 188 f. = AP Nr. 20, aaO unter C II 2 d aa der Gründe; BAG Urteil vom 30. September 1982 - 2 AZR 339/80 - unveröffentlicht, unter VI 3 der Gründe; BAG Urteil vom 30- September 1982 - 2 AZR 394/80 - unveröffentlicht, unter B III 2 a cc der Gründe).
  • BAG, 19.03.1980 - 5 AZR 794/78

    Beamtenrecht - Verfassungstreue - Schulbehörde - Lehrereinstellung - Bewerbung -

    Auszug aus BAG, 12.03.1986 - 7 AZR 469/81
    Die Mitgliedschaft in der verfassungsfeindlichen Organisation und "einfache" Aktivitäten für diese erlauben insoweit keine zwingenden Schlüsse auf einen unbehebbaren Eignungsmangel (vgl. auch für die gesteigerte politische Treuepflicht BAG Urteil vom 19. März 1980 - 5 AZR 794/78 - AP Nr. 8 zu Art. 33 Abs. 2 GG, unter IV 2 der Gründe; BAG Urteil vom 15. Juli 1982 - 2 AZR 887/79 - BAG 39, 18O, 188 f. = AP Nr. 20, aaO unter C II 2 d aa der Gründe; BAG Urteil vom 30. September 1982 - 2 AZR 339/80 - unveröffentlicht, unter VI 3 der Gründe; BAG Urteil vom 30- September 1982 - 2 AZR 394/80 - unveröffentlicht, unter B III 2 a cc der Gründe).
  • BAG, 03.02.1983 - 2 AZR 198/81
    Auszug aus BAG, 12.03.1986 - 7 AZR 469/81
    Der Zweite Senat des Bundesarbeitsgerichts hat im unveröffentlichten Urteil vom 3. Februar 1983 (2 AZR 198/81, unter II 7 der Gründe) ausgeführt, daß der KBW sich zum Marxismus-Leninismus und seiner Weiterentwicklung durch Mao Tse-tung bekennt und die soziale Revolution als Weg zur klassenlosen kommunistischen Gesellschaft, auch unter Anwendung von Gewalt, propagiert und erstrebt (vgl. Verfassungsschutzbericht 1978, S. 100; Verfassungsschutzbericht 1979, S. 93; Frisch, Extre mistenbeschluß, 4. Aufl. 1977, S. 81 f. und 321).
  • BAG, 30.09.1982 - 2 AZR 339/80
    Auszug aus BAG, 12.03.1986 - 7 AZR 469/81
    Die Mitgliedschaft in der verfassungsfeindlichen Organisation und "einfache" Aktivitäten für diese erlauben insoweit keine zwingenden Schlüsse auf einen unbehebbaren Eignungsmangel (vgl. auch für die gesteigerte politische Treuepflicht BAG Urteil vom 19. März 1980 - 5 AZR 794/78 - AP Nr. 8 zu Art. 33 Abs. 2 GG, unter IV 2 der Gründe; BAG Urteil vom 15. Juli 1982 - 2 AZR 887/79 - BAG 39, 18O, 188 f. = AP Nr. 20, aaO unter C II 2 d aa der Gründe; BAG Urteil vom 30. September 1982 - 2 AZR 339/80 - unveröffentlicht, unter VI 3 der Gründe; BAG Urteil vom 30- September 1982 - 2 AZR 394/80 - unveröffentlicht, unter B III 2 a cc der Gründe).
  • BAG, 30.09.1982 - 2 AZR 394/80
    Auszug aus BAG, 12.03.1986 - 7 AZR 469/81
    Die Mitgliedschaft in der verfassungsfeindlichen Organisation und "einfache" Aktivitäten für diese erlauben insoweit keine zwingenden Schlüsse auf einen unbehebbaren Eignungsmangel (vgl. auch für die gesteigerte politische Treuepflicht BAG Urteil vom 19. März 1980 - 5 AZR 794/78 - AP Nr. 8 zu Art. 33 Abs. 2 GG, unter IV 2 der Gründe; BAG Urteil vom 15. Juli 1982 - 2 AZR 887/79 - BAG 39, 18O, 188 f. = AP Nr. 20, aaO unter C II 2 d aa der Gründe; BAG Urteil vom 30. September 1982 - 2 AZR 339/80 - unveröffentlicht, unter VI 3 der Gründe; BAG Urteil vom 30- September 1982 - 2 AZR 394/80 - unveröffentlicht, unter B III 2 a cc der Gründe).
  • BVerfG, 23.10.1952 - 1 BvB 1/51

    SRP-Verbot

    Auszug aus BAG, 12.03.1986 - 7 AZR 469/81
    die Achtung vor den in der Verfassung konkretisierten Menschenrechten, das Recht auf freie Persönlichkeitsentfaltung, die Volkssouveränität, die Gewaltenteilung, die Verantwortlichkeit der Regierung, die Gesetzmäßigkeit der Verwaltung, die Unabhängigkeit der Gerichte und das Mehrparteiensystem gehören (BVerfGE 2, 1, 13; BVerfGE 5, 85, 140), werden vom KBW nicht nur in Frage gestellt, sondern ausdrücklich abgelehnt« Diese schon vom Zweiten Senat (aaO) angestellte Beurteilung wird vom erkennenden Senat geteilt (im Ergebnis ebenso Landesarbeitsgericht Düsseldorf vom 20. Dezember 1978 - 8 Sa 545/78 - EzA § 134 BGB Nr. 10).
  • BVerfG, 22.05.1975 - 2 BvL 13/73

    Extremistenbeschluß

    Auszug aus BAG, 12.03.1986 - 7 AZR 469/81
    Dabei kommt es nicht auf die Art seiner vertraglichen Tätigkeit an (vgl. BVerfGE 39, 334, 355 = AP Nr. 2 zu Art. 33 Abs. 5 GG, unter C I 7 b der Gründe; BAG 33 43, 49 = AP Nr. 6 zu Art. 33 Abs. 2 GG, unter B II 1 a der Gründe).
  • BVerfG, 17.08.1956 - 1 BvB 2/51

    KPD-Verbot - Zweiter und letzter erfolgreicher Antrag auf Verbot einer Partei

  • BAG, 18.01.1980 - 7 AZR 75/78

    Inhalt der Abmahnung

  • BAG, 09.08.1984 - 2 AZR 400/83

    Wirksame Abmahnung einer Arbeitnehmerin als Voraussetzung der Kündigung - Zugang

  • BAG, 31.03.1976 - 5 AZR 104/74

    Öffentlicher Dienst: Eignung - Befähigung - fachliche Leistung - Lehrer -

  • BAG, 15.08.1984 - 7 AZR 228/82

    Wirksamkeit einer ordentlichen Kündigung - Verspätete Zustellung eines Urteils -

  • BAG, 05.03.1980 - 5 AZR 604/78

    Beamtenrecht - Verfassungstreue - Verfassungsfeindliche Organisation -

  • BAG, 06.02.1980 - 5 AZR 848/77

    Bewerberin - Einstellende Behörde - Angestellte Kunsterzieherin - Städtischer

  • BAG, 27.02.1985 - 7 AZR 525/83

    Ordentliche Kündigung eines wissenschaftlichen Mitarbeiters bei Leistungsmängeln

  • BAG, 14.06.1955 - 2 AZR 199/55

    Arbeitsverhältnis: Unzulässige Befristung, Kettenarbeitsverhältnis

  • BAG, 29.07.1982 - 2 AZR 1093/79

    Einstellungsbehörde - Verfassungstreue - Beurteilungsspielraum - Eignung

  • LAG Düsseldorf, 20.12.1978 - 8 Sa 545/78
  • BAG, 12.05.2011 - 2 AZR 479/09

    Anfechtung - außerordentliche Kündigung - politische Treuepflicht - öffentlicher

    Diese Pflicht wird erst durch ein Verhalten verletzt, das in seinen konkreten Auswirkungen darauf gerichtet ist, verfassungsfeindliche Ziele der Organisation aktiv zu fördern oder zu verwirklichen (BAG 6. Juni 1984 - 7 AZR 456/82 - AP KSchG 1969 § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 11 = EzA KSchG § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 12; 12. März 1986 - 7 AZR 469/81 -) .
  • BAG, 20.07.1989 - 2 AZR 114/87

    Änderungskündigung eines Fernmeldehandwerkers wegen DKP-Zugehörigkeit -

    Es kann deshalb unerörtert bleiben, ob nicht in jedem Falle vor Ausspruch einer Kündigung im Zusammenhang mit einem aus seiner Parteizugehörigkeit resultierenden Verhalten eine Abmahnung des Klägers erforderlich gewesen wäre, wie sie der Siebte Senat des Bundesarbeitsgerichts (Urteil vom 12. März 1986 - 7 AZR 469/81 -, nicht veröffentlicht) bei Aktivitäten eines KBW-Mitgliedes für erforderlich gehalten hat.

    Hierzu hat das Bundesarbeitsgericht in ständiger Rechtsprechung (vgl. insbes. BAGE 28, 62, 69 [BAG 31.03.1976 - 5 AZR 104/74] = AP Nr. 2 zu Art. 33 Abs. 2 GG, zu III 1 b der Gründe sowie neuerdings BAG Urteil vom 12. März 1986 - 7 AZR 469/81 - n.v.) zu Recht ausgeführt, die dem Beamten obliegende gesteigerte Treuepflicht fordere die Bereitschaft, sich mit der Idee des Staates, d.h. seiner freiheitlichen, demokratischen, rechts- und sozialstaatlichen Ordnung zu identifizieren und dafür aktiv einzutreten; der Beamte habe sich deshalb von Gruppen und Bestrebungen zu distanzieren, die diesen Staat, seine verfassungsmäßigen Organe und die geltende Verfassungsordnung angreifen, bekämpfen und diffamieren.

    Je nach seiner Stellung und seinem Aufgabenkreis kann er das Grundgesetz schon dadurch "wahren", daß er die freiheitliche demokratische Grundordnung nicht aktiv bekämpft (ebenso BAG Urteil vom 13. März 1986 - 7 AZR 469/81 -, nicht veröffentlicht).

    Demnach unterliegt der Kläger als Fernmeldehandwerker nur einer einfachen politischen Loyalitätsobliegenheit (ebenso Urteil des Siebten Senats vom 12. März 1986, aaO).

  • BAG, 28.09.1989 - 2 AZR 317/86

    Beurteilungskriterien für die soziale Rechtfertigung der Kündigung eines im

    Hierzu hat das Bundesarbeitsgericht in ständiger Rechtsprechung (siehe vor allem BAGE 28, 62, 69 f. [BAG 31.03.1976 - 5 AZR 104/74] = AP Nr. 2 zu Art. 33 Abs. 2 GG, zu III 1 b der Gründe; BAG Urteil vom 12. März 1986 - 7 AZR 469/81 - nicht veröffentlicht, sowie neuerdings Senatsurteil vom 20. Juli 1989 - 2 AZR 114/87 - zur Veröffentlichung bestimmt) zu Recht ausgeführt, diese dem Beamten obliegende gesteigerte Treuepflicht fordere von ihm die Bereitschaft, sich mit der Idee des Staates, d.h. seiner freiheitlichen, demokratischen, rechts- und sozialstaatlichen Ordnung zu identifizieren und dafür aktiv einzutreten.
  • VGH Baden-Württemberg, 31.05.2023 - 1 S 3351/21

    Landesamt für Verfassungsschutz; Beobachtung eines Personenzusammenschlusses;

    Diese Grundsätze wurden vom KBW abgelehnt (vgl. BAG, Urt. v. 12.03.1986 - 7 AZR 469/81 -, juris Rn. 46 ff.).
  • BAG, 28.09.1989 - 2 AZR 41/88

    Beurteilungskriterien für die soziale Rechtfertigung der Kündigung eines im

    Hierzu hat das Bundesarbeitsgericht vielmehr in ständiger Rechtsprechung (siehe vor allem BAGE 28, 62, 69 f. = AP Nr. 2 zu Art. 33 Abs. 2 GG, zu III 1 b der Gründe; BAG Urteil vom 12. März 1986 - 7 AZR 469/81 - nicht veröffentlicht, sowie neuerdings Senatsurteil vom 20. Juli 1989 - 2 AZR 114/87 - zur Veröffentlichung bestimmt) ausgeführt, diese dem Beamten obliegende gesteigerte Treuepflicht fordere von ihm die Bereitschaft, sich mit der Idee des Staates, d.h. seiner freiheitlichen demokratischen rechts- und sozialstaatlichen Ordnung zu identifizieren und dafür aktiv einzutreten.

    c) Es kann deshalb unerörtert bleiben, ob nicht in jedem Falle vor Ausspruch einer Kündigung im Zusammenhang mit einem aus seiner DKP-Zugehörigkeit resultierenden dienstlichen oder außerdienstlichen Verhalten eine Abmahnung des Klägers erforderlich gewesen wäre, wie sie der Siebte Senat des Bundesarbeitsgerichts (Urteil vom 12. März 1986 - 7 AZR 469/81 - unveröffentlicht) bei Aktivitäten eines KBW-Mitgliedes für erforderlich gehalten hat und ob in diesem Sinne die dem Kläger unter dem 27. Juni 1983 erteilte, also drei Jahre zurückliegende Abmahnung überhaupt einschlägig ist.

  • BAG, 28.02.1991 - 2 AZR 357/90

    Anfechtung eines Arbeitsvertrages - Arglistige Täuschung des Dienstherrn durch

    Hierzu hat das Bundesarbeitsgericht in ständiger Rechtsprechung (BAGE 28, 62, 69 f. [BAG 31.03.1976 - 5 AZR 104/74] = AP, a.a.O., zu III 1 b der Gründe; BAG Urteil vom 12. März 1986 - 7 AZR 469/81 - nicht veröffentlicht sowie Senatsurteil vom 20. Juli 1989 - 2 AZR 114/87 - AP Nr. 2 zu § 1 KSchG 1969 Sicherheitsbedenken, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts vorgesehen) zu Recht ausgeführt, die dem Beamten obliegende gesteigerte Treuepflicht fordere vom ihm die Bereitschaft, sich mit der Idee des Staates, d.h. seiner freiheitlichen, demokratischen, rechts- und sozialstaatlichen Ordnung zu identifizieren und dafür aktiv einzutreten.
  • BAG, 14.03.1990 - 7 AZR 345/88

    Anspruch auf Einstellung als wissenschaftlicher Mitarbeiter in einem auf drei

    Sonst würden mit Hilfe dieser Tarifbestimmung die politischen Grundrechte von Angestellten des öffentlichen Dienstes, wie die Freiheit der Meinungsäußerung (Art. 5 Abs. 1 GG) oder die Freiheit, sich in einer Partei politisch betätigen zu können (Art. 21 Abs. 1 GG), unnötig und unverhältnismäßig eingeschränkt (ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts seit BAGE 28, 62, 69 f. [BAG 31.03.1976 - 5 AZR 104/74] = AP Nr. 2 zu Art. 33 Abs. 2 GG, zu III 1 b der Gründe; siehe auch BAGE 39, 235, 253 = AP Nr. 17 zu Art. 33 Abs. 2 GG, zu B IV 2 c der Gründe; BAGE 40, 1, 8, 10 [BAG 05.08.1982 - 2 AZR 1136/79]= AP Nr. 18 zu Art. 33 Abs. 2 GG, zu II 4 a und zu III 1 b der Gründe; Urteil vom 2. März 1986 - 7 AZR 469/81 -, n. v.; BAGE 53, 137, 146 = AP Nr. 26 zu Art. 33 Abs. 2 GG, unter II 2 der Gründe; Urteil vom 28. September 1989 - 2 AZR 317/86 -, zur Veröffentlichung bestimmt, unter B I 3 a der Gründe).
  • LAG Berlin, 27.08.1991 - 11 Sa 30/91

    Kündigung: außerordentliche Kündigung eines vormaligen Obersten des Ministeriums

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